Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle fotografischen Aufträge, die Sascha Winter – nachfolgend „Fotograf“ genannt – von Verbrauchern oder Unternehmern erteilt werden. Ergänzend gilt das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, der Fotovertrag und ausdrücklich vereinbarte Anlagen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Fotografien“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle vom Fotografen angefertigten und bearbeiteten Bildaufnahmen, unabhängig davon, in welcher technischen Form oder über welches Medium sie bereitgestellt werden. Unbearbeitete Originaldateien und RAW-Dateien gehören nicht zu den auszuliefernden Fotografien. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf dieser Internetseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung in Textform oder die Unterzeichnung des Fotovertrags zustande. Der konkrete Leistungsumfang, der Fototermin, die Dauer der fotografischen Begleitung, die Aufnahmeorte, die Vergütung, Fahrtkosten sowie zusätzliche Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Vertrags. Der Fotograf führt den Auftrag nach fachlichen und gestalterischen Grundsätzen aus. Die Auswahl der geeigneten Aufnahmen sowie die Art der Bildbearbeitung erfolgen grundsätzlich durch den Fotografen. Bei Hochzeiten, Taufen, Kommunionen und anderen Veranstaltungen kann nicht garantiert werden, dass jede anwesende Person, jede Situation oder jeder Programmpunkt fotografiert wird. Besonders wichtige Personen, Programmpunkte, Gruppenaufnahmen und Motivwünsche sind dem Fotografen rechtzeitig mitzuteilen.
Bildauswahl, Bearbeitung und Dateiformat
Der Fotograf wählt die zur Bearbeitung und Auslieferung geeigneten Bilder nach fachlichen und gestalterischen Gesichtspunkten aus. Testaufnahmen, Fehlbelichtungen, unscharfe Aufnahmen, doppelte Serienbilder und technisch oder gestalterisch ungeeignete Aufnahmen werden nicht ausgeliefert. Die Bildbearbeitung kann insbesondere Anpassungen von Belichtung, Farben, Kontrast, Schärfe und Bildausschnitt sowie leichte Retuschen umfassen. Aufwendige Bildmontagen, umfangreiche Beautyretuschen, Veränderungen von Körperformen oder sonstige weitergehende Bildmanipulationen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die fertig bearbeiteten Bilder werden standardmäßig im JPEG-Format mit einer Auflösung von 3.000 Pixeln an der längsten Bildkante und im Farbraum sRGB bereitgestellt. Diese Dateien eignen sich insbesondere für die digitale Nutzung, soziale Netzwerke und Fotoabzüge in üblichen Formaten. Hochauflösende Bilddateien können vom Auftraggeber nach der Auslieferung per E-Mail angefordert werden. Diese werden im JPEG-Format in der größtmöglichen verfügbaren Auflösung bereitgestellt. Die Herausgabe unbearbeiteter Bilddateien oder von Originaldateien im RAW-Format ist nicht Bestandteil des Vertrags.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an den vom Fotografen angefertigten Bildern verbleibt beim Fotografen. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.
Der Auftraggeber darf die ausgelieferten Bilder insbesondere:
- privat speichern und vervielfältigen,
- ausdrucken und Fotoprodukte anfertigen lassen,
- an Familienangehörige, Freunde und Gäste weitergeben,
- über Messenger-Dienste versenden,
- auf privaten Internetseiten und privaten Social-Media-Profilen veröffentlichen,
- für private Einladungen, Danksagungen und Erinnerungsstücke verwenden.
Eine Namensnennung des Fotografen ist bei privater Nutzung nicht erforderlich.
Ohne vorherige Zustimmung des Fotografen sind insbesondere nicht gestattet:
- der Verkauf oder die entgeltliche Lizenzierung der Bilder,
- die gewerbliche oder werbliche Nutzung,
- die Weitergabe an Unternehmen, Presseorgane oder gewerbliche Dritte,
- die Verwendung in Bilddatenbanken,
- die Nutzung zum Training künstlicher Intelligenz,
- entstellende, rechtswidrige oder rufschädigende Bearbeitungen.
Die Persönlichkeits- und Bildrechte der erkennbar abgebildeten Personen sind unabhängig von den eingeräumten Nutzungsrechten zu beachten.
Nutzung durch den Fotografen
Der Fotograf verwendet Bilder aus einem Auftrag nicht automatisch für seine Internetseite, soziale Medien, Werbemittel oder sonstige Referenzzwecke.
Eine Nutzung zu Referenz- und Werbezwecken erfolgt nur, wenn der Auftraggeber und gegebenenfalls weitere erkennbar abgebildete Personen ausdrücklich zugestimmt haben. Bei Hochzeiten und vergleichbaren größeren Veranstaltungen kann der Auftraggeber freiwillig zustimmen, dass maximal fünf ausdrücklich freigegebene Bilder durch den Fotografen zu Referenz- und Werbezwecken verwendet werden. Zusätzlich kann zugestimmt werden, dass diese freigegebenen Bilder in einer geschützten Referenzgalerie maximal zwei konkret interessierten Brautpaaren oder potenziellen Auftraggebern gezeigt werden. Als Gegenleistung erhält der Auftraggeber einen Nachlass von 10 Prozent auf die vereinbarte Vergütung der fotografischen Begleitung. Der Nachlass gilt nicht für Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Versandkosten, Fotobücher, Druckprodukte, zusätzliche Leistungen sowie sonstige Neben- und Fremdkosten. Bei Familien-, Paar- und Hundeshootings erhält der Auftraggeber bei entsprechender freiwilliger Freigabe zwei zusätzliche digital bearbeitete Bilder sowie zwei gedruckte Abzüge dieser Bilder. Die Einzelheiten werden in einer gesonderten Einwilligungserklärung festgehalten. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits bis zum Widerruf rechtmäßig erfolgte Nutzungen bleiben davon unberührt. Der Auftraggeber kann nur für sich selbst und für Personen einwilligen, für die er rechtlich zur Erteilung der Einwilligung berechtigt ist. Für weitere erkennbare volljährige Personen ist grundsätzlich deren eigene Zustimmung erforderlich. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Gäste und Teilnehmer von Veranstaltungen
Der Auftraggeber informiert seine Gäste und Teilnehmer vor oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung darüber, dass Fotoaufnahmen angefertigt werden.
Personen, die nicht fotografiert werden möchten, können dies dem Auftraggeber oder direkt dem Fotografen mitteilen. Der Fotograf wird entsprechend gekennzeichnete oder ihm mitgeteilte Personen im Rahmen des organisatorisch und tatsächlich Zumutbaren nicht gezielt fotografieren und nicht als Hauptmotiv auswählen. Bei größeren Veranstaltungen kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass solche Personen zufällig im Hintergrund einer Übersichts-, Gruppen- oder Situationsaufnahme erscheinen. Der Auftraggeber kann nicht im Namen anderer volljähriger Personen in eine öffentliche oder werbliche Nutzung ihrer Bilder einwilligen. Bei anwesenden Minderjährigen informiert der Auftraggeber deren Eltern oder Sorgeberechtigte über die Anfertigung der Fotoaufnahmen.
Honorar und Zahlungsbedingungen.
Das Honorar richtet sich nach Art, Umfang und Zeitaufwand der gebuchten fotografischen Leistung. Die konkrete Vergütung sowie der vereinbarte Leistungsumfang ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Eine Voraus- oder Reservierungszahlung ist grundsätzlich nicht erforderlich, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Nach Fertigstellung der bearbeiteten Bilder erhält der Auftraggeber per E-Mail die Zugangsdaten zur Onlinegalerie sowie die Rechnung für den Fotoauftrag. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen. Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Leistungen werden gesondert berechnet.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten richten sich nach der Entfernung zum vereinbarten Einsatzort und werden im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Ab einer Entfernung von 20 Kilometern vom Geschäftssitz in 52428 Jülich wird eine Fahrtkostenpauschale von 25 Euro berechnet. Bei Entfernungen ab 75 Kilometern werden Fahrtkosten in Höhe von 0,45 Euro je gefahrenem Kilometer berechnet, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Etwaige Park-, Maut-, Übernachtungs- oder sonstige notwendige Reisekosten werden nur berechnet, wenn dies im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde oder diese Kosten im Zusammenhang mit dem Auftrag tatsächlich entstehen.
Lieferzeit und Onlinegalerie
Die fertig bearbeiteten Bilder werden grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Fototermin bereitgestellt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz des Fotografen. Bei Hochzeiten und Taufen erhält der Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden nach dem Fototermin vorab drei ausgewählte und bearbeitete Bilder. Die Auswahl erfolgt durch den Fotografen. Die Bereitstellung der Bilder erfolgt über eine passwortgeschützte Onlinegalerie. Der Auftraggeber erhält die Zugangsdaten per E-Mail. In der Galerie können die bereitgestellten Bilder angesehen und heruntergeladen werden. Der Auftraggeber darf den Zugang zur Onlinegalerie eigenverantwortlich mit Personen seiner Wahl teilen. Er ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten nur an berechtigte Personen weiterzugeben und die Persönlichkeits- und Bildrechte der abgebildeten Personen zu beachten. Die Onlinegalerie bleibt für sechs Monate ab Bereitstellung kostenfrei verfügbar. Nach Ablauf dieser Frist wird die Galerie einschließlich der darin enthaltenen Bilddateien vollständig gelöscht. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Bilder innerhalb der sechs Monate vollständig herunterzuladen und dauerhaft auf eigenen Speichermedien zu sichern. Eine erneute Bereitstellung nach Löschung der Onlinegalerie kann nicht garantiert werden.
Datensicherung und Aufbewahrung
Die fertig bearbeiteten Bilddateien werden unabhängig von der Onlinegalerie für zwölf Monate nach dem Fototermin auf einem eigenen Speichersystem des Fotografen aufbewahrt. Nach Ablauf der zwölf Monate werden die bearbeiteten Bilddateien vollständig gelöscht, sofern keine gesetzlichen Pflichten oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen. Die unbearbeiteten Originaldateien im RAW-Format werden drei Monate nach dem Fototermin vollständig gelöscht. Ein Anspruch auf eine dauerhafte Archivierung der Bilddateien besteht nicht.
Stornierung von Hochzeiten und Veranstaltungen
Der Auftraggeber kann den Fotoauftrag jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail, stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Fotografen eingeht.
Bei Hochzeiten, Taufen, Kommunionen und Eventreportagen werden folgende pauschalierte Stornokosten berechnet:
- mehr als 90 Kalendertage vor dem vereinbarten Fototermin: keine Stornokosten,
- 90 bis 15 Kalendertage vor dem Fototermin: 25 Prozent der vereinbarten Vergütung,
- 14 bis 8 Kalendertage vor dem Fototermin: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung,
- ab 7 Kalendertagen vor dem Fototermin: 75 Prozent der vereinbarten Vergütung,
- bei Nichterscheinen oder einem vom Auftraggeber zu vertretenden Abbruch: 75 Prozent der vereinbarten Vergütung.
Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte Vergütung für die fotografische Begleitung.
Fahrt-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nicht in die Stornopauschale einbezogen, soweit sie noch nicht tatsächlich entstanden sind oder kostenfrei vermieden werden können. Bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Kosten können zusätzlich berechnet werden.
Stornierung von Familien-, Paar- und Hundeshootings
Bei Familien-, Paar- und Hundeshootings gelten folgende pauschalierte Stornokosten:
- bis 15 Kalendertage vor dem Fototermin: keine Stornokosten,
- 14 bis 8 Kalendertage vor dem Fototermin: 25 Prozent der vereinbarten Vergütung,
- ab 7 Kalendertagen bis 48 Stunden vor dem Fototermin: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung,
- weniger als 48 Stunden vor dem Fototermin: 75 Prozent der vereinbarten Vergütung,
- bei Nichterscheinen oder einem vom Auftraggeber zu vertretenden Abbruch: 75 Prozent der vereinbarten Vergütung.
Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte Vergütung für das gebuchte Shooting beziehungsweise Fotopaket.
Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten werden nicht in die Stornopauschale einbezogen, soweit sie noch nicht tatsächlich entstanden sind oder kostenfrei vermieden werden können. Dem Auftraggeber bleibt bei allen Stornopauschalen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Fotografen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der stornierte Termin durch einen wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzauftrag vergeben werden, werden die dadurch erzielten Einnahmen und ersparten Aufwendungen angemessen berücksichtigt.
Terminverschiebungen
Familien-, Paar- und Hundeshootings
Bei Familien-, Paar- und Hundeshootings im Freien kann der Termin kostenfrei verschoben werden, wenn die Wetterverhältnisse eine sichere oder fotografisch angemessene Durchführung erheblich beeinträchtigen. Hierzu gehören insbesondere starker Regen, Gewitter, Sturm, extreme Hitze oder vergleichbare Wetterbedingungen. Der Ersatztermin soll innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem ursprünglichen Termin stattfinden. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit des Fotografen. Ist innerhalb dieses Zeitraums kein gemeinsamer Termin verfügbar, wird der nächstmögliche geeignete Ersatztermin vereinbart.
Hochzeiten, Taufen, Kommunionen und Veranstaltungen
Hochzeiten, Taufen, Kommunionen und andere Veranstaltungen können grundsätzlich nicht auf Wunsch des Auftraggebers verschoben werden.Eine Übertragung der Buchung auf einen neuen Termin ist nur möglich, wenn auch die zugrunde liegende Veranstaltung aus einem vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Grund verschoben wird. Hierzu zählen insbesondere Terminverschiebungen durch das Standesamt, die Kirche, eine Behörde oder die gebuchte Location sowie höhere Gewalt oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände. Eine Übertragung auf den neuen Termin setzt voraus, dass der Fotograf an diesem Termin verfügbar ist. Ein Anspruch auf die Durchführung am Ersatztermin besteht nicht. Ist der Fotograf am Ersatztermin nicht verfügbar oder wird die Veranstaltung aus anderen Gründen verschoben, gelten die vereinbarten Stornobedingungen. Wetterverhältnisse allein berechtigen nicht zur Verschiebung einer Hochzeit, Taufe, Kommunion oder sonstigen Veranstaltung, wenn die Veranstaltung selbst wie geplant stattfindet.
Ausfall des Fotografen und höhere Gewalt
Kann der Fotograf den Auftrag aufgrund einer plötzlich auftretenden Erkrankung, eines Unfalls, höherer Gewalt oder eines anderen von ihm nicht zu vertretenden Umstands nicht durchführen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Der Fotograf bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um einen fachlich geeigneten Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf die Stellung eines Ersatzfotografen besteht nicht. Die Beauftragung eines Ersatzfotografen erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Die konkrete Vertrags- und Zahlungsabwicklung wird in diesem Fall gesondert vereinbart. Kann kein geeigneter Ersatzfotograf gefunden werden, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden vollständig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Haftung
Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Fotograf nicht, soweit gesetzlich zulässig. Eine vollständige Haftungsfreistellung für defekte Speichermedien, Kameraausfälle, Datenverlust oder sonstige technische Störungen wird nicht vereinbart. Der Fotograf arbeitet mit branchenüblicher Sorgfalt und trifft angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Bilddateien. Technische Defekte oder Datenverluste können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Subjektives Nichtgefallen an Bildstil, Posen, Gesichtsausdruck, Lichtstimmung oder der natürlichen Erscheinung der abgebildeten Personen stellt allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht wurde.
Reklamationen und Mängel
Der Auftraggeber soll erkennbare technische oder inhaltliche Mängel nach Erhalt der Bilder möglichst zeitnah und konkret mitteilen.
Dem Fotografen ist zunächst Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Sachverhalt zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, nachzubessern.
Eine starre Ausschlussfrist von drei Tagen wird nicht vereinbart. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Geschmacksfragen oder Abweichungen von rein subjektiven Vorstellungen gelten nicht als Mangel, sofern der vereinbarte Leistungsumfang und der erkennbare Stil des Fotografen eingehalten wurden.
Datenschutz
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls weiterer abgebildeter Personen im Rahmen der Vertragsanbahnung, Durchführung und Abwicklung des Fotoauftrags. Hierzu gehören insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Vertrags- und Rechnungsdaten sowie die im Rahmen des Auftrags angefertigten Bildaufnahmen. Die Daten werden insbesondere zur Kommunikation, Planung und Durchführung des Fotoauftrags, Bildbearbeitung, Bereitstellung der Onlinegalerie, Rechnungsstellung, Buchhaltung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die ausführlichen Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO sind unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.sascha-winter.com/datenschutz/ Eine werbliche oder öffentliche Nutzung von Bildern durch den Fotografen erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten freiwilligen Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Grundlage.
Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume des Fotografen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. In diesem Fall erhält der Auftraggeber eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.
Soll der Fotograf bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, ist hierfür gegebenenfalls eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers erforderlich. Die Stornobedingungen gelten nicht anstelle eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Jülich als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
